AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ALPHA-SYSTEMS Computersysteme GmbH

I. Allgemeines


1.
Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle künf­tigen Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch diese erstmalige Zusendung, spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
2.
Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des Käufers oder Auftraggebers gelten nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers oder Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen.

II. Angebote, Preise, Vertragsabschluß

1.
Sämtliche Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich
nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Sie verstehen sich, soweit nicht anders angegeben,
zzgl. der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer, zzgl. der Kosten für Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation
und sonstiger Nebenkosten.

2.
Lieferungen und Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.

3.
Ändern sich zwischen Vertragsabschluß und der Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskosten, die Löhne oder sonstige Kosten, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzugleichen.

4.
Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

5.
Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung zustande.

6.
Offensichtliche Rechen- oder Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.

7.
Auf technischem Fortschritt beruhende Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.

III. Lieferfristen- und Termine

1.
Lieferfristen und Termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich abgegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.
Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Käufer/Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung, die Lieferung nach Fristablauf abzulehnen.

3.
Erwächst dem Käufer/Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.
Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, sowie unvorhersehbare Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten führen zu einer angemessenen Verlängerung unserer Liefer- und Leistungsfrist. Für ein Verschulden unserer Lieferanten können wir nicht einstehen. Unter Mitteilung an den Käufer/Auftraggeber sind wir berechtigt, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der Käufer/Auftraggeber als auch wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.

5.
Dem Käufer/Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende Ansprüche bei Lieferzeitüberschreitungen nicht zu.

IV. Versand, Lieferung

1.
Wurde über den Versandweg und die Transportmittel keine schriftliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir unter Ausschluss jeglicher Haftung die Wahl. Der Versand selbst erfolgt auf Rechnung des Käufers/Auftraggebers . Die Verpackung erfolgt unter Berechnung der Selbstkosten in handelsüblicher Weise.

2.
Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer/Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen, Nachlieferungen und Nachbesserungen.

3.
Nimmt der Käufer/Auftraggeber die ordnungsgemäße Lieferung oder Leistung vertragswidrig nicht ab , sind wir berechtigt nach fruchtlosem Ablauf einer ange­messenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Käufer als Mindestschaden 20% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass unser Schaden beträchtlich geringer ist.

V. Zahlungsbedingungen

1.
Zahlungen sind unverzüglich und ohne jeden Abzug gemäß den schriftlichen Vereinbarungen zu leisten.

2.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten.

3.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufers/Auftraggebers zulässig.

VI. Eigentumsvorbehalt

1.
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forde­rungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherheit unserer Saldoforderung.

2.
Der Käufer/Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.

3.
Wird Vorbehaltsware umverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe ab.
4.
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

5.
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

VII. Urheberrechte

1.
Sie erhalten mit dem Erwerb eines Softwareproduktes Eigentum an dem Datenträger mit dem darin verkörperten Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen oder sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt.

2.
Mit dem Erwerb der Software wird Ihnen das einfache und persönliche Recht, die beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (mit nur einer einzigen CPU) zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.

3.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.

VIII. Gewährleistung, Mängelrügen

1.
Wir gewährleisten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware erheblich mindern sowie etwaige von uns schriftlich zugesagte Eigenschaften besitzen. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung gewährt.

2.
Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Transportschaden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- oder Verarbeitung schriftlich binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Eingang der Lieferung beim Auftraggeber, zu rügen; nicht offensichtliche Mängel binnen Wochenfrist nach Ihrer Entdeckung. Unterlässt der Käufer eine unverzügliche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Eingetretene Transportschäden sind ebenfalls unverzüglich dem Beförderer anzuzeigen.

3.
Wird ein Mangel an der gelieferten Ware nachgewiesen, so erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter der Voraussetzung, dass der Käufer das Produkt bzw. den Produktteil unter Erläuterung der näheren Umstände, unter denen sich der Mangel gezeigt hat, an uns zurückgegeben hat. Eine dreimalige Nachbesserung wird in jedem Fall als zumutbar angesehen.

4.
Bei Fehlschlagen einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer/Auftraggeber das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.

5.
Gibt uns der Käufer/Auftraggeber keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
6. Unsere Gewährleistungs- und Garantiepflicht ist ausgeschlossen bei:
-- Schäden und Verlusten, die durch Vertragsware oder ihren Gebrauch entstehen, sowie Schäden, die auf Modifikation, Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag etc. zurückzuführen sind.

-- unsachgemäß durchgeführten Reparaturversuchen sowie sonstigen Eingriffen von Kunden oder anderen nicht ermächtigten Personen

-- Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung

-- Transportschäden

-- Schäden durch den Einsatz nicht geeigneter oder minderwertiger Ersatzteile, Betriebsstoffe oder Verbrauchsmaterialien

-- Schäden, die dem Käufer/Auftraggeber durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs- oder Temperatur-einflüsse entstanden sind.

-- Waren für die handelsüblich keine Garantiepflicht besteht (Verschleiß- teile wie Druckköpfe, Toner oder Farbbänder)

-- Ansprüchen wegen geringfügiger Abweichung in der Ausführung gegen- über den Werbematerialien oder Mustern.

-- schlechter Instandhaltung der Ware durch den Käufer/Auftraggeber

7.
Für Nachbesserungsarbeiten, Ersatzteile oder Austausch haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware bis zum Ablauf von drei Monaten nach Lieferung des Ersatzteiles bzw. Ersatzgerätes oder nach Durchführung der Nachbesserung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Für gebrauchte Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

8.
Serienmäßig hergestellte Ware wir nach Modell verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsmuster und Proben, falls bei Vertragsabschluß keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Bei preisreduzierter Ware kann es sich um Auslaufmodelle handeln. Der Käufer kann an die bestellte Ware qualitativ Ansprüche nur in der Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können. Bedienungsanleitungen sind grundsätzlich in englischer Sprache verfasst. Etwas anderes gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung.

9.
Wir sind berechtigt, eine Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt hat. Eine Haftung für Fremderzeugnisse unsererseits wird ausgeschlossen. Auf Verlangen treten wir jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten ab.

10.
Etwaige Gewährleistungsansprüche, die vom Kunden uns gegenüber geltend gemacht werden, sind von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme unserer Lieferanten abhängig. Die ALPHA-SYSTEMS GmbH ist nur bei erfolgloser vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme gegen den Vorlieferanten bzw. Hersteller gewährleistungspflichtig.

11.
Ergibt die Überprüfung eines gerügten Mangels, dass ein Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung zu unseren jeweiligen Stundensätzen sowie der Fracht-, Versand- oder Fahrtkosten zu Lasten des Käufers/Auftraggebers.

12.
Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand in unseren Prospekten, Werbungen und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr. Die Zusicherung von Eigenschaften und der Ausschluss von branchenüblicher Abweichung bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

13.
Nachbesserungsaufträge im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie, Falschlieferungen sowie sonstige Reparaturaufträge sind uns fracht- und portofrei zuzusenden. Bei offensichtlichen Falschlieferungen werden dem Käufer/Auftraggeber die dadurch entstehenden Versandkosten erstattet.

IX. Haftung

1. Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits.

2. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Käufer/Auftraggeber werden außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3. Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung.

4. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen.

5. Etwaige Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Auftragsannahme nach den uns damals bekannten Umständen zu rechnen war.

6. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab Lieferung oder der Durchführung von beanstandeten Leistungen.

X. Schlussbestimmungen


1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma ALPHA-SYSTEMS GmbH.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand

Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ist der Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis, sowie über Entstehen und Wirksamkeit des Vertrages entspringenden Rechtsstreitigkeiten der Sitz
der Firma ALPHA-SYSTEMS GmbH, nach unserer Wahl auch der Gerichtsstand des Kunden.

3. Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden kann die Firma ALPHA-SYSTEMS GmbH 15 % des Auftragswertes
als Vergütung für die Nutzung und bereits geleistete Dienste fordern. Der Nachweis eines geringeren Schadens steht dem
Kunden offen.

4. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.